| AD07.61-P-2000-10F | Hinweise zum Fehlerspeicher ME |
| Hinweis zum Fehlerspeicher
Die Steuergeräte ME links (N3/11) und rechts (N3/12) verfügen über einen Fehlerspeicher. Auslesbar sind alle Fehler gemeinsam nur über das rechte Steuergerät ME (N3/12). Die Erkennung der Fehler und deren Abspeicherung wird wie folgt unterschieden: Fehler ständig vorhanden,
Wackelkontaktfehler die während einer Fahrt aufgetreten sind.
Der Fehlerspeicher bleibt nach Abschließen der Fahrzeugbatterie erhalten. Bei Fahrzeugen (außer ) werden Fehler, die nicht mehr auftreten, selbständig nach max. 40 Warmlaufphasen wieder gelöscht.
Bei Fahrzeugen werden Fehler, die nicht mehr auftreten, wie folgt selbständig gelöscht:
Nach 3 Fahrten erlischt die Kontrolleuchte CHECK-ENGINE. Nach weiteren 40 Warmlaufphasen ist der Fehler gelöscht. Eine Warmlaufphase oder eine Fahrt ist erfolgt: Warmlaufphase Kühlmitteltemperatur beim Start < 35 °C
Erwärmung des Kühlmittels auf > 80 °C
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Fahrt
Zeit nach Start > 20 Minuten
Motortemperatur > -7 °C
Motordrehzahl > 500/min
Alle Wirkungsketten wurden während vorausgegangenen Fahrten bereits geprüft
Die abgespeicherten Fehler können nur mit dem HHT bei Zündung "EIN" oder bei "laufendem Motor" ausgelesen werden. Die Impulsanzeige sowie die Diagnose über Tastverhältnisanzeige ist entfallen. Hinweis zur Selbstanpassung der Gemischbildung Bei Fahrzeugen mit KAT bestimmt die Lambdaregelung die Einspritzzeit so exakt, daß in allen Betriebszuständen das Kraftstoff-/Luft-Verhältnis immer um Lambda 1 ist (entspricht 14,7 kg Luft zu 1 kg Kraftstoff). Treten Fehler auf durch: Falschluft,
Verschleiß oder Verkoken der Kraftstoff-Einspritzventile,
Verschleiß am Motor,
Übergangswiderstand im Luftmassenmesser,
Schadhaften Membrandruckregler,
Schadhaftes Umschaltventil (Regenerierung),
nimmt das Steuergerät ME 1.0 selbständig eine Korrektur der Gemischbildung vor. |
| Die Korrekturgrößen werden ständig errechnet und dauerhaft gespeichert. Die Selbstanpassung wird im Leerlauf additiv und bei Teillast multiplikativ durchgeführt. Die Korrektur in Richtung fett oder mager beträgt im Leerlauf ±1,0 ms (Einspritzzeit) und bei Teillast Faktor 0,77-1,28. Nach Reparaturarbeiten paßt sich das Steuergerät ME 1.0 selbständig an.
Hinweis zur Variantencodierung Steuergeräte ME 1.0 verfügen über eine Variantencodierung. Die Codierung kann nur mit dem Hand-Held-Tester durchgeführt werden (automatisch und manuell). Für die Codierung sind folgende Fahrzeugausführungen zu beachten: Fahrzeugtyp
KAT
Ohne KAT
Landesausführung
Hinweis zum Fahrberechtigungssystem Stufe 2 und Stufe 2a (FBS) Bei Fahrzeugen mit dem Benzin-Einspritz- und Zündsystem (ME) ist ein Fahrberechtigungssystem (FBS) eingebaut. Die Aktivierung des Fahrberechtigungssystems erfolgt vom Steuergerät IFZ oder vom Steuergerät Infrarot FBS über den CAN-Datenbus zum Steuergerät ME. |
Nach Aktivierung des Fahrberechtigungssystems setzen die Steuergeräte ME die Einspritzanlage außer Funktion.
Bei Fahrzeugen bis 5/96 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2 eingebaut. Die Aktivierung und Deaktivierung erfolgt mit der IFZ Fernbedienung. Bei Fahrzeugen ab 6/96 ist ein Fahrberechtigungssystem Stufe 2a eingebaut. Die Aktivierung und Deaktivierung erfolgt durch eine Transpondertechnik über den Zündschlüssel. Sobald der Schlüssel im Lenkschloß gedreht wird, erhält das Steuergerät Infrarot FBS ein Signal und gibt die Motorsteuerung über den CAN-Datenbus frei. Das Öffnen und Schließen des Fahrzeuges mit dem mechanischen Schlüssel hat keinen Einfluß auf das Fahrberechtigungssystem. Die Steuergeräte ME und das Steuergerät IFZ oder Steuergerät Infrarot FBS sind fest durch einen Identifizierungs-Code miteinander verriegelt. Diese Identifizierung kann nicht gelöscht werden (siehe HHT Istwerte "Fahrberechtigungssystem" Menüpunkt 3/7). Ein probeweises Austauschen der Steuergeräte ME oder des Steuergerätes IFZ oder des Steuergerätes Infrarot FBS in ein anderes Fahrzeug ist deshalb nicht möglich. |
Wird für Prüfzwecke ein neues Steuergerät ME eingebaut, so dürfen nur maximal 40 Startvorgänge durchgeführt werden, da anschließend die Steuergeräte fest miteinander verriegelt werden. Vor dem Erststart muß beim Steuergerät ME mit dem HHT eine Variantencodierung durchgeführt werden. Zusätzlich muß die Identifizierung eingeleitet und die Fahrzeug-Ident-Nr eingetragen werden (siehe HHT Istwerte "Fahrberechtigungs-system" Menüpunkt 3/7).
Hinweis zur selbständigen Erkennung des unteren mechanischen Endanschlages und der Vollöffnung der Drosselklappen von den Stellgliedern Die Endstellungen der Drosselklappen werden von den Stellgliedern erfaßt und in den Steuergeräten ME abgespeichert. Nach Erneuern eines oder beider Steuergeräte oder Stellglieder muß der mechanische Endanschlag der Drosselklappen und die Vollaststellung neu erfaßt und abgespeichert werden. Nach Unterbrechung der Spannungsversorgung Klemme 30 (B+), führt das Steuergerät bei Zündung "EIN" selbsttätig eine Adaption des Stellgliedes durch (unterer mechanischer Endanschlag der Drosselklappe). Bedingungen für Einlernvorgang: Wählhebel in Stellung P/N
Fahrzeugstillstand
Motorstillstand
Kühlmitteltemperatur zwischen 5 °C und 100 °C
Fahrpedal nicht betätigt
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Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, Zündung mind. 60 Sekunden eingeschaltet lassen, danach Zündung mind. 10 Sekunden ausschalten!
Der eingelernte Wert wird erst nach 10 Startzyklen im Festspeicher, sofern die Spannung nicht unterbrochen wurde, abgespeichert. Wird z.B. die Batterie nach dem 9. Startzyklus abgeschlossen, muß der Einlernvorgang wiederholt werden.
Hinweis zum Steuergerät ME nach Unterbrechung der Spannungsversorgung Klemme 30 Ist nach einer Spannungsunterbrechung eine Lauf- und Ruheprüfung erforderlich, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Kühlmitteltemperatur > 80°C.
Fahrzeug auf Rollenprüfstand mit Wählhebelstellung 4 oder auf Straße mit Wählhebelstellung 3 fahren.
Motordrehzahl auf > 3500/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 1200/min verringern.
Vorgang mind. 3 mal wiederholen.
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| Hinweise Leistungsprüfstand/Tachometerprüfstand
Das Fahrwerkregelsystem ESP darf nicht durch Abziehen der Steuergeräte außer Funktion gesetzt werden, weil die über CAN-Datenbus übertragenen Raddrehzahlsignale im Steuergerät ME und EGS benötigt werden. Um den Brems- und Motorregeleingriff des Systems ESP auszuschalten, ist in dem jeweiligen Steuergerät die Funktion wie folgt aufzuheben: A. Arbeiten ohne Hand-Held-Tester Zündung ausschalten.
Adapter auf Prüfkupplung (X11/4) aufstecken.
Buchse 1 mit Buchse 6 verbinden.
Motor starten (Kontrolleuchte ESP muß aufleuchten!).
B. Arbeiten mit Hand-Held-Tester Zündung ausschalten.
Steckverbindung Raddrehzahlgeber Vorderachse trennen (Kontrolleuchte ESP muß aufleuchten!).
Ist die Arbeit beendet, Steckverbindung wieder zusammenstecken und Fehlerspeicher mit Hand-Held-Tester löschen! |
Hinweis zur Ansteuerung der Kontrolleuchte CHECK-ENGINE
(nur )
Bei Aussetzern (z.B. Zündung oder Gemisch) wird die Kontrolleuchte CHECK-ENGINE blinkend angesteuert. Betroffen sind die Fehlercodes ![]() ![]() ![]() ![]() bis ![]() ![]() ![]() ![]() .
Bei allen anderen Fehlern leuchtet die Kontrolleuchte ständig. Hinweis zur Geberradadaption Nach Erneuern des Steuergerätes ME muß für eine Lauf- und Ruheprüfung zuerst eine Geberradadaption (= Inkrementrad einlernen) wie folgt durchgeführt werden. Kühlmitteltemperatur > 70 °C.
Fahrzeug auf Straße mit 3. Gang oder Wählhebelstellung 3 fahren.
Motordrehzahl auf > 3500/min erhöhen und anschließend im Schub auf < 1200/min verringern.
Nach Erneuern von Drehzahlgeber Kurbelwelle, Starterzahnkranz oder nach einem Motortausch muß die Geberradadaption zuerst mit den HHT zurückgesetzt und anschließend der Fahrzyklus wie oben beschrieben, durchgeführt werden. |